Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt, dass das Urteil des Erstgerichts im klagsstattgebenden Umfang wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 4.410,40 EUR (darin enthalten 529,…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei räumte dem damaligen Ehemann der Beklagten am 4. 10. 2004 einen Kreditrahmen von 10.000 EUR ein, für den die Beklagte die Bürgschaft übernahm. Als weitere Sicherstellung verpfändete der Hauptschuldner die auf einem Wertpapierdepot erliegenden Wertpapiere. Am …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Rechtslage verkannte. Er ist auch berechtigt. Die klagende Partei macht geltend, § 98 Abs 2 EheG lasse § 1356 ABGB unberührt, wonach der Ausfallsbürge sogleich belangt werden könne, wenn der Hauptschuldner in Konkurs gerate und der Gläubiger nic…