JudikaturJustizRS0036582

RS0036582 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2021

Die öffentliche Bekanntmachung (Anschlag an der Gerichtstafel des Konkursgerichtes) hat die Wirkung der Zustellung und setzt die Rechtsmittelfrist in Lauf. Die Zustellung an die Beteiligten - also auch an die Gläubiger - ist eine Ersatzzustellung und ohne rechtliche Wirkung.

Entscheidungen
27