RS0036579 – OGH Rechtssatz
RS0036579 – OGH Rechtssatz
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Der Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Klage gegen einen Bescheid des Versicherungsträgers kann auch beim Versicherungsträger eingebracht werden. Zur Entscheidung ist jedoch das Arbeitsgericht und Sozialgericht zuständig.