In einer Sozialrechtssache nach § 65 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 bis 8 kann der Versicherte die Klage bei demjenigen Versicherungsträger einbringen, der den Bescheid erlassen hat. Die Klage gilt als beim zuständigen Gericht eingebracht.
Rückverweise
Für eine analoge Anwendung des § 84 ASGG auf Rechtsmittel besteht keine Grundlage.…
Im Fall des § 84 ASGG tritt mit der Einbringung der Klage beim beklagten Versicherungsträger Gerichtsanhängigkeit der Klage ein, hat doch der Versicherungsträger dabei die Funktion einer Posteinlaufstelle und gilt die…
…mit der Klage bekämpft wird. Das System der sukzessiven Kompetenz erfordert, dass mit der rechtzeitigen Erhebung der Klage bei Gericht (oder einem Sozialversicherungsträger, § 84 ASGG) der mit der Klage bekämpfte Bescheid im Umfang der Anfechtung außer Kraft tritt (§ 71 Abs 1 ASGG; RS0085713). Im Interesse der Rechtssicherheit…
…der Klägerin an die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, umgehend über den Anspruch auf Hinterbliebenenpension zu entscheiden bzw die regelmäßigen Pensionszahlungen fortzusetzen, seien auch keine gemäß § 84 ASGG eingebrachten Klagen. Auf die Bescheidqualität des Schreibens der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 9. 6. 2000, das die Klägerin offenbar aus Versehen mit 13. 6. 2000…
…und Sozialgericht geführten Sozialrechtsverfahrens beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden müssen und eine beim beklagten Sozialversicherungsträger eingebrachte Wiederaufnahmsklage nicht als beim zuständigen Gericht eingebracht (§ 84 ASGG) gilt, ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO iVm § 528a ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen…
…Prozeßhandlung vorzunehmen war. Dieses Gericht ist auch zur Erledigung des Wiedereinsetzungsantrages zuständig (Fasching Komm. II 739). Im vorliegenden Fall ist allerdings bedeutsam, daß gemäß § 84 ASGG in gewissen Sozialrechtssachen (wie der vorliegenden) der Versicherte die Klage auch bei demjenigen Versicherungsträger einbringen kann, der den Bescheid erlassen hat; die Klage gilt dann…
…Bitte um dringendes Verfahren, fuer Ihre Muehe dankend verbleibe ich mit freundlichen Gruessen ..." Die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen sah dieses Schreiben als Klage nach § 84 ASGG an und leitete es samt Klagebeantwortung nach § 85 Abs 2 ASGG an das Erstgericht weiter. Darin beantragte sie die Abweisung der Klage und wandte…
…vom 8.2.1989 ab, weil die Kindeseigenschaft iS des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG nicht mehr gegeben sei. Dagegen erhob der Kläger rechtzeitig (§ 84 ASGG) Klage. Er besuche seit Beginn des Schuljahres 1988/89 die Maturaschule Dr. R*** mit gutem Erfolg und sei sicher, die Reifeprüfung zum Termin Herbst 1990…
…dieses Prozeßhindernis entgegenstehen. Andererseits hat die (von Anfang an qualifiziert vertretene) Klägerin in ihrer am 21. 3. 1997 - ebenfalls bei der beklagten Partei überreichten (§ 84 ASGG) - Klage ausgeführt (Einleitungssatz), diese gegen den Bescheid der beklagten Partei vom 17. 3. 1997, womit ihr Antrag auf Gewährung einer Versehrtenrente "zurückgewiesen" worden sei, zu…
…1 ASGG) kann der Versicherte die Klage bei demjenigen Versicherungsträger einbringen, der den Bescheid erlassen hat. Die Klage gilt als beim zuständigen Gericht eingebracht (§ 84 ASGG). Wird die Klage beim Versicherungsträger eingebracht, so hat dieser binnen zwei Wochen nach deren Erhalt die Klage an das zuständige Gericht weiterzuleiten und die Klagebeantwortung…
…wurde der Kläger auch im Bescheid belehrt. Im vorliegenden Fall mußte daher die Klage spätestens am 30.11.1992 überreicht oder zur Post gegeben werden. Gemäß § 84 ASGG kann der Versicherte in einer Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 1, 2 nd 4 bis 8 ASGG die Klage auch bei demjenigen Versicherungsträger…
…17. 9. 1997 eingelangten "Antrag auf Zuerkennung einer Versehrtenrente ab dem 1. 8. 1997 in gesetzlicher Höhe". Dieser behandelte diesen Schriftsatz als Klage nach § 84 ASGG und leitete ihn samt Klagebeantwortung nach § 85 Abs 2 ASGG mit dem Antrag an das Erstgericht weiter, die Klage wegen Fristversäumnis (Einbringung nach Ablauf…
…wenn im Gesetz vorgesehen wäre, daß der Kläger die Revision bei der beklagten Partei einbringen darf. Dies ist aber nicht der Fall. Wohl sieht § 84 ASGG vor, daß in einer Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 1, 2 und 4 bis 8 ASGG der Versicherte die Klage bei demjenigen Versicherungsträger…
…des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde und des nachgeschalteten vor Gericht, die Anrufung des Gerichtes schon bei diesem einzubringen ist, bringt keinen eindeutigen Hinweis: Gemäß § 84 ASGG, ebenfalls einem Fall sukzessiver Kompetenz, ist im Gesetz vorgesehen, daß die an das Gericht gerichtete Klage wider den Sozialversicherungsträger direkt beim Sozialversicherungsträger eingebracht werden kann…
…Post gegeben, aber an die Beklagte adressiert. Diese leitete ihn am 17. April 2025 an das Erstgericht weiter (ON 23). Gemäß § 84 ASGG kann der Versicherte in einer Sozialrechtssache wie der vorliegenden die Klage bei dem Versicherungsträger einbringen, der den Bescheid erlassen hat. Die Klage gilt dann als…