Spruch Wenn die Klage nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist, so ist eine Nichtigkeitsklage nur dann zulässig, wenn das in dieser Sache ergangene Versäumnisurteil einer empfangsberechtigten Person zugestellt worden ist. Entscheidung vom 30. Juni 1954, 3 Ob 390/54. I. Instanz: Bezirksgericht Innere Sta…
Text Der Kläger ficht das Versäumnisurteil vom 23. November 1953, 22 C 2858/53, unter Berufung auf § 529 Z. 2 ZPO. als nichtig an mit der Behauptung, es seien ihm in diesem Verfahren weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung, noch auch das Versäumungsurteil zugestellt worden. Das Erstgericht wies…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Wie der Oberste Gerichtshof bereits in zahlreichen Entscheidungen (SZ. XIX/193, RZ. 1937/295, I Ob 886/52, 3 Ob 183/54 u. a.) ausgesprochen hat, setzt das Gesetz bei Zustellung nach den Vorschriften der §§ 104 Abs. 1, 106 ZPO. voraus, daß die Person, der zugestellt werden soll, …