Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Kläger erlitt am 27.3.1984 einen Verkehrsunfall, bei dem er sich eine Gehirnerschütterung, eine Brustkorbprellung, eine Hüftgelenksluxation links mit Abbruch des hinteren Randes der Hüftpfanne sowie Hautabschürfungen an beiden Kniegelenken und am rechten Unterschenkel zuzog. Am 20.…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist nicht berechtigt. Durch den letzten Satz des § 67 Abs 2 ASGG ist klargestellt, daß es sich bei der gesetzlichen Frist für die Klage gegen einen Bescheid um eine prozessuale Frist handelt, woraus folgt, daß im Falle einer Versäumung dieser Frist die Wiedereinsetz…