JudikaturJustizRS0036524

RS0036524 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2020

Bei der gesetzlichen Frist für die Klage gegen einen Bescheid des Versicherungsträgers handelt es sich um eine prozessuale Frist, gegen deren Versäumung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig ist.

Entscheidungen
4