Spruch I. Dem Rekurs gegen den Beschluss ON 87 wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.011,88 EUR (darin 335,31 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. II. Der „außerordentliche“ Revisionsrekurs und der „Rekurs“ gegen d…
Text Begründung: Die Klägerin erhob (zuletzt) gegen die Beklagte ein Kaffeehausräumlichkeiten betreffendes Räumungsbegehren. Nach Aufhebung des Konkursverfahrens über die Beklagte beriefen sich sowohl der Beklagtenvertreter als auch eine weitere (in Kanzleigemeinschaft tätige) Rechtsanwältin im erstinsta…
Rechtliche Beurteilung I. Zum Rekurs gegen den Beschluss ON 87: Der Rekurs der Beklagten ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Vorerst ist darauf einzugehen, dass die Rechtsmittelwerberin nicht nur einen Rekurs, sondern auch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verbu…