Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die in Ansehung des Ausspruches über das Zurechtbestehen der Klageforderung mit 316.150,06 S sA (Punkt 1) des Ersturteiles) und des Zuspruches von 296.648,06 S sA an die klagende Partei (Punkt 3) des Ersturteiles) sowie …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 7. Mai 1976 in die Dienste der N*** Schweiz, bei der er bis 1977 als Verkaufsrepräsentant, im Anschluß daran bis 1979 als Verkaufsdirektor und ab 1980 als Distriktsleiter tätig war. Im Jahr 1981 wurde ihm eine Stellung in der Zentrale des N***- Konzerns in Da…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, aber nicht berechtigt. Vor Eingehen in die Rechtsrüge der Revision ist festzuhalten, daß die Vornahme einer Rechtswahl der Parteien im Verfahren nicht behauptet wurde und auch nicht hervorgekommen ist, und die Vorinstanzen zu…