JudikaturJustizRS0036477

RS0036477 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 1965

Erfolgte die Kuratorbestellung rechtmäßig, ist die Zustellung des Urteiles an die Kuratorin rechtswirksam durchgeführt worden und hat die spätere Zustellung des Urteiles an die Beklagte keine prozessuale Bedeutung mehr. Dadurch, daß der Zustellschein betreffend diese Zustellung später einlangte, ist auch die Kuratorbestellung nicht nachträglich unwirksam geworden.