Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Verfahrens über die Klage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfa…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 26. 2. 2004 eingebrachten Klage von der Beklagten, die sie mit "Republik Österreich (Bund) Medizinische Fakultät, Währinger Gürtel 18 20, A 1090 Wien, Bundesbedienstete AKH" bezeichnete, Zahlung einer Abfertigung von EUR 19.225,89sA. Sie sei vom 1. 7. 1…
Rechtliche Beurteilung Die Klage muss alle Angaben enthalten, die ihre geschäftliche Behandlung durch das Gericht ermöglichen, insbesondere hat jeder Schriftsatz gemäß § 75 Z 1 ZPO die Bezeichnung der Parteien nach Namen (Vor- und Zuname), Beschäftigung, Wohnort und Parteistellung zu enthalten. § 75 Z 1 ZPO spricht nur vo…