JudikaturJustizRS0036469

RS0036469 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 1968

Der Anschlag des Ediktes an der Gerichtstafel ist ein unumgängliches Erfordernis für die Gültigkeit der Kuratorbestellung nach § 116 ZPO. Eine Bestellung bzw Zustellung an den Kurator ohne vorherigen Anschlag des Bestellungsdekretes bewirkt die Unwirksamkeit und Nichtigkeit der Kuratorbestellung und der Zustellung (Fasching S 624 ff).