Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 665,66 (darin EUR 110,94 USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Nach rechtzeitiger Erhebung des Einspruchs der Beklagten gegen den im vorliegenden Verfahren erlassenen Zahlungsbefehl des Bezirksgerichts Mödling vom 25. 4. 2005 beantragte die Beklagte mit Eingabe vom 1. 9. 2005, die am 2. 9. 2005 bei Gericht einlangte, die Bewilligung der Verfahrenshi…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Klägerin ist zwar zulässig, er ist jedoch im Ergebnis nicht berechtigt. Die Rechtslage stellt sich zusammenfassend wie folgt dar: Vor den Bezirksgerichten besteht in Sachen, deren Streitwert an Geld oder Geldeswert EUR 4.000 übersteigt, absolute Anwaltspflicht, dh die Parteien müssen …