Spruch 1. Dem Rekurs des Vaters gegen die Verhängung der Ordnungsstrafen wird nicht Folge gegeben. 2. Über den Rekurswerber wird eine Ordnungsstrafe von 2.000 EUR verhängt.…
Text Begründung: 1.1. Mit dem bekämpften Teil seines Beschlusses hat das Oberlandesgericht Linz (insoweit als Erstgericht) über den Rechtsmittelwerber wegen seiner beleidigenden Ausfälle in seinem Rekurs und Delegierungsantrag vom 13. 9. 2013, GZ 1 Pu 46/13t 290 des Bezirksgerichts Grieskirchen, und in …
Rechtliche Beurteilung 1.2. Der gegen diese Entscheidung erhobene Rekurs des Rechtsmittelwerbers, für welchen keine Anwaltspflicht besteht (6 Ob 229/07f; 9 Ob 34/13k; RIS Justiz RS0121603), ist zulässig (vgl dazu RIS Justiz RS0036270), aber nicht berechtigt: 1.2.1. Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender…