JudikaturJustizRS0036332

RS0036332 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2022

Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Ausfälle in Rechtsmittelschriften ist sowohl das Erstgericht als auch das Rechtsmittelgericht zuständig. Auch eine sachlich berechtigte Kritik kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen.

Entscheidungen
35