JudikaturJustizRS0036328

RS0036328 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2013

War bereits der erste Zustellvorgang gesetzmäßig und wirksam, dann wurden die bereits dadurch eingetretenen Zustellwirkungen durch eine spätere neuerliche Zustellung nicht mehr berührt.

Entscheidungen
6