Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 13.725,-- (darin S 2.287,50 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 23.2.1995 fand in dem Unternehmen, dessen Arbeitnehmer unter anderem der Kläger ist, die Wahl des Beklagten statt. Im Hinblick auf die betrieblichen Besonderheiten - alle Wahlberechtigten leisten ihre Dienste außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers - wurde die Wahl du…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobenen Revision des Klägers kommt keine Berechtigung zu. Vorerst ist auf den Einwand in der Revisionsbeantwortung einzugehen, daß die Revision verspätet erstattet worden sei. Es ist zutreffend, daß dem Kläger mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17.9.1996 (ON 47) die Verfahrenshilfe i…