JudikaturJustizRS0036183

RS0036183 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2018

Daß dem Exekutionsantrag die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift der Schiedsgerichtsvereinbarung nicht angeschlossen war, rechtfertigt jedoch nicht die Abweisung des Exekutionsantrages; es liegt ein Formgebrechen vor, das durch einen Auftrag zur Verbesserung gemäß §§ 84, 85 ZPO, 78 EO behoben werden kann (SZ 35/119; JBl 1958,629; JBl 1965,265). Hier niederländischer Titel.

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