JudikaturJustizRS0036069

RS0036069 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 2022

Hat das Berufungsgericht einer Berufung stattgegeben und das erstgerichtliche Urteil abgeändert, wodurch ein gegen dieses Urteil erhobener Kostenrekurs gegenstandslos wurde, und stellt der OGH das erstinstanzliche Urteil wieder her, so hat hierauf das Berufungsgericht über den Kostenrekurs zu entscheiden.

Entscheidungen
63