JudikaturJustizRS0036025

RS0036025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Januar 2024

Der erfolglose Delegierungswerber hat dem Prozessgegner dessen notwendige Kosten seiner ablehnenden Äußerung zum Delegierungsantrag unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites zu ersetzen.

Entscheidungen
45