Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Klagsänderung insgesamt zugelassen wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 39.539,23 bestimmten Kosten des Zwischenstreites (darin enthalten S 6.589,87 USt) binn…
Text Begründung: Die beklagte Partei führte zu 3 E 1237/95 des Bezirksgerichtes St.Pölten gegen die Firma Karl B***** eine Fahrnisexekution, in deren Verlauf eine Reihe von Gegenständen gepfändet wurde. Dagegen erhob die Klägerin mit der Behauptung, sie sei Eigentümerin dieser Gegenstände, Widerspruch…
Rechtliche Beurteilung Nach § 235 Abs 2 ZPO bedarf eine Klagsänderung nach Eintritt der Streitanhängigkeit der Einwilligung des Beklagten; mit dieser Einwilligung ist eine Änderung der Klage auch dann zulässig, wenn das Prozeßgericht für die geänderte Klage nicht zuständig wäre, soferne es durch Parteienvereinbarung zust…