JudikaturJustizRS0035927

RS0035927 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2011

Auch wenn der Kläger nur deshalb unterliegt, weil die eingewendete Gegenforderung zu Recht besteht, ist er im Verfahren erster Instanz zur Gänze kostenersatzpflichtig.

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2