Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, daß das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit S 53.463,17 (darin S 6.702,20 Umsatzsteuer und S 13.270, - Barauslagen) bestimmten Kost…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zum Ersatz seines mit S 397.249,82 sA bezifferten Schadens und brachte vor, er habe am 30.11.1990 seinen Geschäftsanteil an der „S*****“ ***** Gesellschaft mbH (in der Folge S*****) dem Zweitbeklagten zur A…
Rechtliche Beurteilung Vorweg ist festzuhalten, daß der Erstbeklagte wenn überhaupt lediglich aufgrund des Inhalts der Annahmeerkärung vom 27.3.1991 (Beilage C), die er auch unterfertigt hat, zur Schadenersatzzahlung herangezogen werden könnte. Aus dem Inhalt der Vereinbarung vom 30.11.1990 (Beilage A) läßt sich eine Ve…