Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, daß es unbeschadet des unberührt bleibenden Zuspruches von S 6.300,-- netto sA und der Kostenaussprüche in der Hauptsache zu lauten hat: "Der Beklagte ist schuldig, S 233.122,39 netto zuzüglich 4 % Zinsen …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war sei 1. Mai 1983 bei der AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH, in der Folge kurz als AKB bezeichnet, als Abteilungsleiter für Hochbau angestellt. Er bezog ein monatliches Gehalt von S 32.100,-- brutto zuzüglich Bauzulage und Trenngeld. In seinen Tätigkeitsbereich…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Dem Revisionswerber ist lediglich darin beizupflichten, daß die Entlassung des Klägers auf Grund der Vorkommnisse um die Verbringung des Kompressors und allenfalls wegen der Plünderung der Baustelle, was aber nicht weiter zu prüfen ist, gerechtfertigt erfolgte. Nac…