JudikaturJustizRS0035890

RS0035890 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 2022

Der Masseverwalter ist zur Erfüllung von Masseforderungen - insbesondere auch zum Prozesskostenersatz - "binnen vierzehn Tagen bei Exekution" zu verurteilen.

Entscheidungen
17