JudikaturJustizRS0035877

RS0035877 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 2023

Die (infolge verschiedener Verfahrensabschnitte den Parteien wechselseitig zustehenden) Kosten einer Instanz sind in der Kostenentscheidung zu saldieren.

Entscheidungen
10