Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin die mit S 22.704,40 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 3.784,07, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** H*****; sie haben darauf die Wohnanlage "S*****" an der Z*****straße in L***** errichtet. Gegenüber der angrenzenden Liegenschaft der Klägerin ist eine Vertiefung von mehr als 1 m gegeben. Die Klägerin begehrte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zu einer vergleichbaren Fallkonstellation noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vorliegt, sie ist aber nicht berechtigt. Die in der Revision geltend gemachte Nichtigkeit des Berufungsurteiles ist nicht gegeben. Insoweit die Verwerfung der wegen Nichtig…