Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit S 21.888,-- (darin enthalten S 3.648,-- USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. und 2. den Beschluß gefaßt: Dem Rekurs an den Obersten Gerichtshof wir…
Text Entscheidungsgründe: 1. Zur Revision: Über das Vermögen der N*****gesellschaft mbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde am 30. 7. 1993 das Konkursverfahren eröffnet. Der Erstbeklagte wurde zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 2. 1993 kaufte der Zweitbeklagte, der einzige Geschäftsführer der Ge…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig, weil zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Austausch des Sicherungsobjektes unter Aufrechterhaltung des an diesem begründeten vorbehaltenen Eigentums möglich ist, keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vorliegt; sie ist jedoch…