Spruch Die wegen Nichtigkeit erhobene Revision wird zurückgewiesen. Im übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Der Kläger hat der beklagten Partei die mit S 17.015,70 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.328,70 Umsatzsteuer und S 2.400,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei so…
Text Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers, der Rechtsanwalt Dr. Ekkehard S***, ist am 17. Dezember 1979 verstorben. Seiner Witwe Heidi S*** wurde die Verwaltung und Benützung der Verlassenschaft überlassen. Eine Einantwortung ist noch nicht erfolgt. Zum Verlassenschaftsvermögen gehören die 84/1703…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, unzulässig; im übrigen ist sie nicht gerechtfertigt. Von den erstgerichtlichen Sachverhaltsfeststellungen sind für das Revisionsverfahren folgende erheblich: Die klagsgegenständliche Eigentumswohnung wurde von Dr. Ekkehard S*** bis zu seinem To…