Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben . Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, dass beide Nebeninterventionen zurückgewiesen werden. Die Erst- und die Zweitnebenintervenientinnen sind jeweils sc…
Text Begründung: [1] Die beklagte Partei beauftragte die klagende Partei im Zuge des Zu- und Umbaus eines Hotelgebäudes in Wien mit der Ausführung von Dachgewerken, insbesondere im Bereich Zimmermann-, Spengler-, Dachdecker- und Schwarzdeckerarbeiten. Die Erst- und die Zweitnebenintervenientinnen (als …
Rechtliche Beurteilung [10] Der Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig , weil das Rekursgericht im Einzelfall von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen ist; er ist auch berechtigt . [11] Die Beklagte macht geltend, der Beitretende könne nur dann wählen, auf welcher Seite er dem Streit beitritt, wenn se…