JudikaturJustizRS0035542

RS0035542 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2019

Einheitliche Streitpartei bei Räumungsklage gegen Ehegatten, wenn Gattin das Bestehen des Räumungsanspruches gegen ihren Mann begründet bestreitet und ihr Benützungsrecht von diesem ableitet.

Entscheidungen
8