JudikaturJustizRS0035514

RS0035514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 2014

Die Zulassung des Nebenintervenienten ist nicht abgesondert anfechtbar; dies gilt auch für den Beschluß des Rekursgerichtes, der die in erster Instanz zurückgewiesene Nebenintervention zuläßt.

Entscheidungen
5