JudikaturJustizRS0035496

RS0035496 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2023

Eine einheitliche Streitpartei (notwendige Streitgenossenschaft) ist dann gegeben, wenn die Gemeinschaftlichkeit der rechtserzeugenden Tatsachen zwangsläufig zu einer Einheitlichkeit der Entscheidung führen muss.

Entscheidungen
58