JudikaturJustizRS0035472

RS0035472 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2024

Einfache Nebenintervenienten können aber keine Prozesshandlungen setzen, die im Widerspruch zu den Prozesshandlungen der Hauptpartei stehen; es gelten sonst die Handlungen der Hauptpartei, die widersprechenden Handlungen der Nebenintervenienten sind unwirksam.

Entscheidungen
11