Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 818,66 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 136,44 EUR USt) und der zweitbeklagten Partei die mit 818,66 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 1…
Text Begründung: Die Klägerin erhebt folgende Begehren: 1. Die Beklagten seien zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin 1.108,75 EUR samt Zinsen zu zahlen (Zahlungsbegehren). 2. Die Erstbeklagte sei schuldig, in Hinkunft die steuerliche Vertretung der Klägerin und jede Tätigkeit für sie zu unterlassen…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Klägerin ist gemäß § 502 Abs 2 ZPO iVm § 55 Abs 1 und Abs 4 JN jedenfalls unzulässig. 1. Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand, wenn die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 JN vorliegen, andern…