JudikaturJustizRS0035440

RS0035440 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2021

Für die Beurteilung des Vorliegens einer materiellen Streitgenossenschaft als Voraussetzung für den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach § 93 JN reicht es aus, daß ein Anspruch gegen eine Schädigermehrheit aus Fehlern in einem einheitlichen Warenvertrieb geltend gemacht wird.

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