Spruch Dem Revisionsrekurs der erst- bis dritt-, siebt- bis 12.-, 15.- bis 17.- und 20.-beklagten Parteien wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die vom vorliegenden Revisionsrekurs allein noch betroffene Liegenschaft EZ 172 GB ***** steht im ideellen Miteigentum der erstbis 20. beklagten Parteien, wobei mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen (laut offenem Grundbuch insgesamt 1858/2183 Anteile) Wohnungseigentum an bestimmten E…
Rechtliche Beurteilung Wie bereits einleitend ausgeführt, repräsentieren die vom Kläger bezüglich der Liegenschaft EZ 172 in Anspruch genommenen Beklagten nach dem offenen Grundbuch laut aktuellem Grundbuchstand nur 1858/2183 Anteile, die Rekurswerber ihrerseits bloß 1085/2183 Anteile. Weitere 325/2183 Anteile werden von…