Spruch Mehrere aus einem Wechsel verpflichtete Personen bilden weder eine materielle noch eine formelle Streitgenossenschaft (§ 11 ZPO.). § 127 ZPO. ist daher auf Einwendungen gegen einen Wechselzahlungsauftrag nicht anwendbar. Entscheidung vom 2. April 1963, 4 Ob 530/62. I. Instanz: Landesgericht für Z…
Text Das Erstgericht hat den beantragten Wechselzahlungsauftrag gegen beide Beklagte erlassen. Der Wechselzahlungsauftrag wurde dem Zweitbeklagten am 7. September, dem Erstbeklagten am 10. September 1962 zugestellt. Die von den beiden Beklagten gemeinsam durch ihren Vertreter am 11. September 1962 bei Ge…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig. Schon der Spruch des angefochtenen Beschlusses ergibt, daß das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß über die Rechtzeitigkeit der Einwendungen abgeändert hat. Es liegt also keine aufhebende, sondern der Sache nach eine abände…