JudikaturJustizRS0035383

RS0035383 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1977

Aufhebung des unter Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz erlassenen Aufhebungsbeschlusses des Berufungsgerichtes durch OGH nur hinsichtlich eines von mehreren Beklagten, weil die übrigen Beklagten den Aufhebungsbeschluß der zweiten Instanz nicht bekämpft haben.