Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der viertbeklagten Partei die mit 11.957,22 S bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin enthalten 1.087,02 S Umsatzsteuer) und der fünftbeklagten Partei die mit 13.036,65 S bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin en…
Text Begründung: Die Kläger begehrten, zwischen den Streitteilen festzustellen, daß die Abtretungserklärung vom 1., 3. und 22. Juni 1977, errichtet zwischen der C*** einerseits und der Firma B*** Realitätenverwertung Gesellschaft mbH andererseits, den Klägern gegenüber nichtig und unwirksam sei, sowie d…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Gemäß § 6 KO können Rechtsstreitigkeiten, welche die Geltendmachung oder Sicherstellung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige Vermögen bezwecken, nach der Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner weder anhängig gemacht noch fortgesetzt werden. Eine gegen…