Spruch Erst mit Rechtskraft eines ausdrücklichen Anerkennungsbescheides der Wasserrechtsbehörde erlangt eine Wassergenossenschaft Rechtspersönlichkeit und damit Parteifähigkeit im Sinne der Zivilprozeßordnung Die nur in den Gründen der Entscheidungen von Gerichten erster und zweiter Instanz geschehene Bej…
Text Die klagende Partei, die sich ohne nähere Darlegung ihrer Organisationsform "Wasserinteressentschaft Wasserleitung M" bezeichnet und durch den Obmann Peter B vertreten auftritt, behauptet, im Gemeindegebiet S eine Wasserleitung zu betreiben, an die die beklagte Partei, die Gemeinde S, das Schulhaus …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die beklagte Partei hatte ausdrücklich die mangelnde Parteifähigkeit der klagenden Partei behauptet. Die Parteifähigkeit ist eine absolute Prozeßvoraussetzung, ihr Fehlen ein Prozeßhindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen ist. Das Vorhandensein ein…