Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den erst-, zweit-, viert-, fünft- und sechstbeklagten Parteien die mit 2.770,18 EUR (darin enthalten 461,70 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die klage…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind als Vorstandsmitglieder der G***** Privatstiftung eingetragen, die am 31. Dezember 2008 zu FN ***** als Privatstiftung auf den Todesfall im Firmenbuch eingetragen wurde. Ihr Stifter G***** K***** war am 14. Juli 2007 verstorben. Der Erstbeklagte entstammt der ers…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Folgendes wurde erwogen: 1. Der Oberste Gerichtshof erachtet die Rechtsausführungen der Revision für nicht stichhaltig, dagegen die Begründung des angefochtenen Urteils für richtig (§ 51…