JudikaturJustizRS0035179

RS0035179 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2011

Ist der Kläger im Zeitpunkt der Erteilung der Prozeßvollmacht und auch noch bei Einbringung der Klage prozeßfähig, dann ist der spätere Verlust der Prozeßfähigkeit für den Ablauf und die Gültigkeit des weiteren Verfahrens ohne Einfluß.

Entscheidungen
2