JudikaturJustizRS0035171

RS0035171 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2019

Die Republik Österreich ist als Trägerin von Rechten und Pflichten im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ein einheitliches Rechtssubjekt ohne Rücksicht auf die Aufgliederung in einzelne Ressorte oder Ämter.

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