Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand schuldig sind, den klagenden Parteien eine Fotokopie des zwischen den beklagten Parteien über das bisherige Unternehmen der erstbeklagten Partei mit Sitz in G*****, …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses mit der im Urteilsspruch genannten Anschrift. Im Jahre 1965 mietete der Erstbeklagte ein in diesem Haus befindliches Geschäftslokal samt Kellerabteil. Das Mietobjekt sollte als Parfumeriegeschäft verwendet werden, doch wurde…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig und berechtigt. Gemäß Art XLIII EGZPO kann die Vorlage einer gemeinschaftlichen Urkunde (§ 304 ZPO) auch außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits im Wege der Klage gefordert werden. Die Kläger begehren nicht die Herausgabe des am 1.4.1994 zwischen den Beklagten a…