Spruch Umfang und Inhalt einer Geschäftsführungsbefugnis nach §§ 114 ff. HGB bestimmen sich in erster Linie nach dem Gesellschaftsvertrag Weisungen an Dienstnehmer der Gesellschaft sind Willenserklärungen der Gesellschaft und fallen daher in die Zuständigkeit der vertretungsbefugten Gesellschafter Rechts…
Text Die klagende Partei ist eine Kommanditgesellschaft mit zwei Gesellschaftern, und zwar der Komplementärin Brigitta E und dem Beklagten als Kommanditisten. Brigitta E und der Beklagte leben in aufrechter Ehe, jedoch ist ein Scheidungsprozeß anhängig. Brigitta E hat beim Landes- als Handelsgericht Lin…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Beklagte macht im wesentlichen geltend, er habe nie bestritten, daß er für die klagende Partei nicht vertretungsbefugt sei; das allgemein gefaßte Unterlassungsbegehren sei daher jedenfalls verfehlt. Das Rekursgericht habe zu Unrecht angenommen, der Beklagte habe sich mit sei…