Spruch Der Revision des Klägers wird nicht Folge gegeben. Der Revision der Beklagten wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Teilurteil dahin abgeändert, daß es insgesamt zu lauten hat: "1.) Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen S 394.482,66 samt 4 % Zinsen …
Text Entscheidungsgründe: In der Nacht vom 1. auf den 2. August 1980 hielt sich der Kläger in der Gastwirtschaft "Haselgrabenstuben" auf, die auf einer Liegenschaft der Beklagten betrieben wird. Nach dem Verlassen des Lokals gegen 3 Uhr früh stürzte er von einer Terrasse und erlitt dabei schwere Verletz…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt; jener der Beklagten kommt teilweise Berechtigung zu. 1.) Zur Revision des Klägers: Der Kläger behauptet, es seien weder von ihm, noch von den Beklagten konkrete Prozeßbehauptungen über den Bezug eines Hilflosenzuschusses aufgestellt worden. Das Berufung…