Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 6.791,40 S (darin 1.131,90 S an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß mit Wirkung vom 1. Mai 1982 mit der beklagten Partei eine Handel- und Gewerbeversicherung ab. Diese enthält unter anderem eine Rechtsschutzversicherung für seinen Betrieb (mit Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs- und Beratungsrechtsschutz, nicht jedoch Allge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Ergebnis nicht begründet. Der Oberste Gerichtshof teilt allerdings nicht die Ansicht des Berufungsgerichtes, die beklagte Partei habe den Deckungsanspruch des Klägers in den Schreiben vom 20. Juni 1983 sowie vom 20. Februar und 3. März 1986 konstitutiv anerkannt. Das konstitutive…