Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahingehend abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wie folgt zu lauten hat: Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger den Betrag von S 562.159,62 samt 4 % Zinsen aus S 472.644,60 vom 10.10.1992 bis 10.5.1993 und aus S…
Text Entscheidungsgründe: Am 13.6.1976 verschuldete der Vater des Beklagten Leopold Z***** als Lenker eines PKW einen Verkehrsunfall, durch den der Kläger schwer verletzt wurde. Mit Teilanerkenntnisurteil des Kreisgerichtes Steyr vom 9.2.1979, 3 Cg 154/78-13, wurde die Haftung des Leopold Z***** und de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist aus den vom Berufungsgericht aufgezeigten Gründen zulässig, sie ist aber nur zum Teil berechtigt. Der Beklagte macht mit seinem Rechtsmittel geltend, nicht das ganze Vermögen seines Vaters übernommen zu haben, erhebliche Vermögensteile seien nämlich zurückgeblieben. …