JudikaturJustizRS0034795

RS0034795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Stellt die Mutter den Antrag, den Vater des Kindes zur Leistung von Unterhaltsbeträgen zu ihren Handen zu verpflichten, ist darin auch der Antrag enthalten, sie zur besonderen Sachwalterin für die Geltendmachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes zu bestellen.

Entscheidungen
21