JudikaturJustizRS0034786

RS0034786 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2010

Das auf Feststellung einer Tatsache, nämlich die Abgabe einer Verzichtserklärung betreffend die Einrede der Verjährung, gerichtete Klagebegehren kann nicht Gegenstand einer Feststellungklage sein.