JudikaturJustizRS0034743

RS0034743 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2018

Wurde die Einrede der Verjährung in der Berufung nicht aufrechterhalten, so kann darauf im Rechtsmittelverfahren unter dem Gesichtspunkte der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht Bedacht genommen werden.

Entscheidungen
26