Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 21.375,-- (darin enthalten USt. von S 3.562,50, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Friederike F***** war die einzige Tochter der am 13.2.1992 verstorbenen Flora G*****. Sie betrieb ein Sägewerk, welches am 10.12.1985 geschlossen wurde. Über ihren Antrag vom 9.12.1985 wurde mit Beschluß vom 30.12.1985 der Konkurs über ihr Vermögen eröffnet; die Gläubiger erhi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die klagende Partei vertritt in ihrem Rechtsmittel die Ansicht, der Erbverzicht der Friederike F***** sei anfechtbar, weil die Voraussetzungen einer Enterbung fehlten, weil Flora G***** mit dem Beklagten eine Person bedacht hab…