Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Aufteilungsantrag der Antragstellerin abgewiesen wird. Die Antragstellerin ist schuldig dem Antragsgegner die mit 2.164,43 EUR (darin enthalten 1.600 EUR Barauslagen und 94,07 EUR USt) bestimmte…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit mündlich verkündetem Urteil des Bezirksgerichts Feldbach vom 28. 8. 2012 geschieden. Beide Parteien gaben mündlich einen Rechtsmittelverzicht ab. Im Zuge der Korrespondenz zwischen den Vertretern der Streitteile erstattete der Antragsgegnervertreter auf …
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt, weil die rechtliche Beurteilung des Rekursgerichts zur Zumutbarkeit der Einbringung des Antrags noch vor Ablauf der Frist zu korrigieren ist. 1. Nach § 95 EheG erlischt der Anspruch auf Vermögensaufteilung, wenn er nicht binnen einem …